Kurzthemen
Leitlinien
Die EU-Kommission hat am 22. Februar 2024 Leitlinien in Bezug auf die Vorgaben betreffend der Re-Exportklausel nach Art. 12g VO (EU) Nr. 833/2014 veröffentlicht. Aus diesen Leitlinien wird insbesondere ersichtlich, wie nach Einschätzung der EU-Kommission diese Vorgabe auszulegen und anzuwenden ist. Zusätzlich enthalten die Leitlinien eine Musterklausel.
Auch wenn entsprechende Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, ist in der Praxis ein solches Soft Law von wesentlicher Bedeutung, da sie den Willen des Verordnungsgebers wiedergibt.
Die Leitlinien können unter diesen Link abgerufen werden.
Bafa veröffentlicht neue Allgemeine Genehmigung
Mit Gültigkeit ab dem 21. Februar 2024 bis zum 31. März 2025 veröffentlichte das Bafa die Allgemeine Genehmigung Nr. 42. Diese bezieht sich auf die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger.
Die AGG Nr. 42 können Sie über diesen Link abrufen.
Weitere Informationen zu diese neuen Allgemeinen Genehmigung stellt Ihnen das Bafa zur Verfügung; diese können Sie über diesen Link abrufen
Wegfall des Spitzenausgleichs und Kompensation
Nach ausgiebigen Diskussionen über dieses Thema steht die Zukunft des „Spitzenausgleichs“ nun fest. Der in § 10 StromStG festgeschriebene Spitzenausgleich wurde ab dem 01. Januar 2024 durch das kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlichte Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gestrichen.
Mit der Streichung von § 10 StromStG fällt auch die gesetzliche Grundlage für Entlastungsanträge für das Jahr 2023 weg, die noch bis zum 31.12.2024 möglich sein sollte. Da dies nicht vorgesehen war, bleibt eine Reaktion des Gesetzgebers und der Zollverwaltung hierauf abzuwarten. Ersetzt wird der Spitzenausgleich durch eine Erhöhung der Entlastungsmöglichkeit in § 9b StromStG für die Jahre 2024 und 2025.
Näheres zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link in unserm Newsletter „Strom- und Energiesteuer NEWS, Ausgabe Februar 2024.
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