BAG stärkt Equal Pay: Paarvergleich genügt – keine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ erforderlich
Entgeltgleichheit neu justiert: BAG kippt Median- und Gruppenhürden
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Für die Vermutung einer geschlechtsbedingten Entgeltbenachteiligung genügt bereits der Paarvergleich mit einem besser bezahlten Kollegen des anderen Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Zusätzliche Hürden wie eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ der Benachteiligung, die Größe der Vergleichsgruppe oder die Höhe von Medianentgelten spielen für das Eingreifen der Vermutungswirkung keine Rolle. Das Verfahren wurde an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, damit geprüft wird, ob der Arbeitgeber die Vermutung mit objektiven, nicht geschlechtsbezogenen Gründen widerlegen kann.
Sachverhalt
Ausgangspunkt des Verfahrens ist die seit vielen Jahren bei Daimler Trucks beschäftigte Abteilungsleiterin, die nach einer Elternzeit feststellte, dass sie deutlich schlechter verdient als männliche Kollegen in vergleichbarer Position. Sie stützte sich unter anderem auf Informationen aus einem unternehmensinternen Entgelttransparenz-Dashboard, das getrennt nach Geschlechtern Medianwerte für bestimmte Vergleichsgruppen ausweist, und benannte einen konkret besser bezahlten männlichen Kollegen als Vergleichsperson. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart sprach der Klägerin zwar eine Entschädigung von rund 130.000 Euro für vier Jahre zu, orientierte sich dabei aber am Median der männlichen Abteilungsleiter und verneinte einen Anspruch auf volle Angleichung an den besonders gutverdienenden Kollegen. Gegen diese Begrenzung wandte sich die Klägerin – unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte – in der Revision zum BAG.
Von Arne Ferbeck

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