Lohnsteuer
Die neuen EU-Richtlinien zu Equal Pay bringen viele Veränderungen - PwC ist Ihr perfekter Partner zur Umsetzung der Anforderungen!
Noch immer besteht in Deutschland und der Europäischen Union (EU) ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von 17,6 % bzw. 13 %1)). Vor diesem Hintergrund hat die EU am 24.04.2023 eine neue Richtlinie verabschiedet2), die die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern deutlich verschärft. Zudem greift die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den am 31.07.2023 von der Europäischen Kommission veröffentlichten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) das Thema Equal Pay im Zusammenhang mit der nachhaltigen Berichterstattung auf. Um diese Entwicklung erfolgreich zu begleiten, hat PwC ein eingängiges und transparentes Analysetool entwickelt, mit dessen Hilfe Sie schnell, umfassend und flexibel Compliance in Ihren Vergütungssystemen sicherstellen können!
Die neue EU-Richtlinie und das Entgelttransparenzgesetz
Laut der neuen EU-Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen3) sind Unternehmen zukünftig zur Offenlegung von Informationen verpflichtet, die zu einer besseren Vergleichbarkeit der Gehälter und zur Aufdeckung von Lohnunterschieden beitragen sollen. Dazu gehört auch, dass Vergütungsstrukturen auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen sollen und die Rechte nicht-binärer Personen berücksichtigt sowie Mehrfachdiskriminierung vermieden werden. Auf Grundlage der EU-Richtlinie wird das Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG), welches bereits seit 2017 in Deutschland Anwendung findet, innerhalb der nächsten zwei Jahre entsprechend aktualisiert.
1) Eurostat Gender Pay Gap Statistik
2) Geschlechtsspezifisches Lohngefälle: Rat nimmt neue Vorschriften zur Lohntransparenz an
3) Vorschlag für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
Von Petra Raspels, Katja Seitz, Pia Isabell Pleines-Müller und Carolina Jahn
Vergütungsstudie 2023 – Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der Dax-160 Unternehmen des Berichtsjahres 2022
PwC veröffentlicht seit mehreren Jahren die Studie zur Vergütung in Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften. Unsere Auswertung umfasst die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der 160 Unternehmen der DAX-Familie (Dax, MDax, SDax, TecDax) des Berichtsjahres 2022.
Analysiert wurde die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der Unternehmen, die zum Stichtag, dem 31. Dezember 2022, im Dax, MDax, SDax oder TecDax gelistet waren. Die Studie berücksichtigt dabei die seit 2022 geltenden Regelungen zur Offenlegung der Vergütung nach § 162 AktG.
§162 AktG sieht dabei zwei verschiedenen Auslegungsarten vor, die wie folgt definiert werden können:
- In Auslegungsart 1 wird diejenige Vergütung offengelegt, die dem Organmitglied im Geschäftsjahr tatsächlich zufließt.
- In Auslegungsart 2 wird diejenige Vergütung offengelegt, deren zugrunde liegende Tätigkeit im Geschäftsjahr vollständig erbracht wurde.
Dabei findet die zweite Auslegungsart im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Anwendung. Laut Unternehmen wird mit dem Wechsel eine transparentere und verständlichere Offenlegung sowie ein verbesserter Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung in der Berichterstattung angestrebt.
Von Petra Raspels, Pia Isabell Pleines-Müller, Carolina Jahn und Jannick Dietz
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