Aus dem Ausland
Österreich: Steuerermäßigung für Grund-nahrungsmittel

Die österreichische Bundesregierung plant die Einführung eines stark ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf ausgewählte Grundnahrungsmittel.
Zum 1. Juli 2026 soll in Österreich ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel eingeführt werden, um „Haushalte angesichts der weiterhin spürbaren Teuerung im Lebensmittelbereich gezielt zu entlasten“.
Erfasst sind ausgewählte Grundnahrungsmittel wie beispielsweise Milch und bestimmte Milcherzeugnisse, Eier frisch von Hühnern, Gemüse (auch gefroren), Obst, Reis, Weizenmehl, Nudeln (ohne Füllung), Brot, Gebäck und Speisesalz. Das betreffende Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.
Fundstelle
Bekanntgabe des österreichischen Bundeskanzleramts vom Januar 2026 mit detaillierter Liste der betreffenden Produkte und Produktgruppen

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