Aus der Europäischen Union

Konsultation zu Reiseleistungen noch bis 16. Oktober 2025

Bei der Sonderregelung für Reisebüros (in Deutschland: Reiseleistungen) ist mit den Jahren viel Reformbedarf zusammengekommen. Die EU-Kommission hat zur Vorbereitung eines Reformpakets eine Konsultation gestartet. Ziel ist es, die bestehenden Vorschriften zu vereinfachen, gerechter zu gestalten und insbesondere an die Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen.

Die Sonderregelung für Reisebüros (in Deutschland in § 25 UStG umgesetzt) ordnet unter den weiteren Voraussetzungen eine Margenbesteuerung für Reiseleistungen – zum Beispiel Übernachtungsleistungen und Beförderungsleistungen – an, die den Vorsteuerabzug auf Reisevorleistungen ausschließt. Sie betrifft keineswegs nur Reisebüros, sondern die meisten Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen – seit einigen Jahren auch für Reiseleistungen von Unternehmern untereinander, nach der Rechtsprechung des EuGH selbst im Fall, dass solche Leistungen lediglich an andere Unternehmer im eigenen Namen weiterverkauft werden.

Was angesichts von möglichen Leistungsorten in einer Vielzahl anderer Länder als Vereinfachungsregelung gedacht war, wird von vielen Marktteilnehmern nicht unbedingt als Vereinfachung empfunden: Abgesehen von der Notwendigkeit, die Margenbesteuerung buchhalterisch abzubilden, ergeben sich zahlreiche Abgrenzungs- und Anwendungsfragen und damit verbundene Risiken vor allem in Hinblick auf den Leistungsort sowie beim Vorsteuerabzug. Hinzu kommen Verzerrungen des Wettbewerbs durch außerhalb der EU ansässige Reisebüros sowie infolge der oft uneinheitlichen Anwendung der Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die zunehmende Digitalisierung des Reisemarkts und der wachsende grenzüberschreitende Reiseverkehr verschärfen die Problematik zusätzlich.

Bereits seit vielen Jahren wird eine Reform der Sonderregelung für Reisebüros diskutiert. Nun wurde in Vorbereitung eines für das Jahr 2026 geplanten Legislativvorschlags eine Konsultation gestartet. Diese betrifft auch die Mehrwertsteuervorschriften für den Personenverkehr, bei denen die Steuern anhand der innerhalb der EU zurückgelegten Entfernung berechnet werden.

Mit der Konsultation sollen die Ansichten der Interessenträger zur Funktionsweise der derzeit für die Reise- und Tourismusbranche geltenden Mehrwertsteuervorschriften sowie zu möglichen Maßnahmen eingeholt werden, mit denen die Vorschriften gerechter und einfacher gestaltet sowie optimal auf die Erfordernisse des digitalen Markts für Reiseleistungen abgestimmt werden sollen. Sie läuft noch bis zum 16. Oktober 2025, Stellungnahmen können über die Plattform „Have your say“ der EU-Kommission eingereicht werden. Der Kreis der Adressaten der Konsultation ist sehr breit – angesprochen sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen von innerhalb und außerhalb der EU, insbesondere in der Reise- und Tourismusbranche tätige Akteure, kleine und mittlere Unternehmer, grenzüberschreitend tätige Wirtschaftsteilnehmer, Steuer- und Zollbehörden der Mitgliedstaaten sowie Fachleute aus der Praxis.

Fundstellen

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25. Juli 2025; Konsultationsseite in deutscher Sprache mit Dokument „Sondierung zu einer Folgeneinschätzung“ und Link zur Konsultation

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