Aus dem Ausland
Südafrika: Steuersätze, elektronische Dienstleistungen

In Südafrika soll der Mehrwertsteuersatz kurz- und mittelfristig (voraussichtlich) in mehreren Stufen angehoben werden. Hinzu kommt eine Änderung für im Ausland ansässige Unternehmer, die elektronische Dienstleistungen ausschließlich an andere Unternehmer erbringen.
Zum 1. Mai 2025 soll der Mehrwertsteuersatz um einen halben Prozentpunkt auf 15,5 Prozent angehoben werden. Über eine Anhebung um einen weiteren halben Prozentpunkt auf dann 16 Prozent oder über eine Rückkehr zu den ursprünglichen 15 Prozent soll bis zum 1. April 2026 entschieden werden. Diese Maßnahme soll dadurch abgefedert werden, dass bestimmte Nahrungsmittel zur Liste der Nahrungsmittel hinzugefügt werden, die einer Besteuerung zum Nullsatz unterliegen. Was die letztere Maßnahme angeht, so soll es im Augenblick noch unklar sein, ob sie tatsächlich zum 1. Mai 2025 in Kraft tritt.
Im Ausland ansässige Unternehmer, die an Abnehmer in Südafrika elektronische Dienstleistungen erbringen, haben sich grundsätzlich in Südafrika steuerlich registrieren zu lassen und die Mehrwertsteuer zu erklären. Im Ausland ansässigen Unternehmern, die elektronische Dienstleistungen an andere Unternehmer (B2B) erbringen, soll zum 1. April 2025 eine Ausnahme von der Registrierungspflicht eingeräumt werden, sofern die Leistungen ausschließlich an „registered vendors“ erbracht werden. Diese Ausnahme gelangt jedoch nicht zur Anwendung, wenn der Unternehmer neben B2B-Umsätzen auch Umsätze an Endverbraucher (B2C) tätigt: In diesem Fall müssen alle Umsätze, B2B und B2C, erklärt werden.

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