Aus der Gesetzgebung

Intrastat – Heraufsetzung der Meldeschwellen

Die Meldeschwelle für die Intrahandelsstatistik (Intrastat) wird rückwirkend zum Jahresbeginn 2025 in erheblichem Maße angehoben.

Im Einzelnen wird bei der Intrastat die Schwelle für Eingangsmeldungen von 800.000 auf drei Millionen Euro und für Versendungsmeldungen von 500.000 auf eine Million Euro pro Kalenderjahr erhöht. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemeldung mitteilt, erfolgt die Änderung der den Schwellen zugrunde liegenden Vorschrift der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung aufgrund besserer Datenverfügbarkeit aus EU-Partnerländern. Eine Verkündung der Durchführungsverordnung (sowie einer dieser Änderung zugrundeliegenden Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes) im Bundesgesetzblatt steht jedoch noch aus.

Fundstelle

Pressemitteilung des BMWK vom 31. Januar 2025

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