Von der Finanzverwaltung
Kassensysteme – die Mitteilungs-pflicht hat begonnen

Seit Jahresbeginn steht das Verfahren der Mitteilung von Kassensystemen zur Verfügung, eine Meldung muss bis zum 31. Juli 2025 erfolgen.
Die nach § 146a AO vorgesehenen Mitteilungen für elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV waren im Jahr 2019 zunächst ausgesetzt worden. Seit dem 1. Januar 2025 steht nun das Mitteilungsverfahren zur Verfügung, d.h. es sind bestimmte Angaben im Hinblick auf das verwendete System, welches angeschafft oder außer Betrieb genommen wurde, mitzuteilen. Nach dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 sind die Mitteilungen bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Sie erfolgen über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle. Nach dem Wortlaut der Verordnung betrifft dies elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Besonderheiten gelten für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024

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