Aus dem Ausland
E-Rechnungs-Pflicht im Polen: Gesetzesvorhaben
Am 5. November 2024 wurde in Polen ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der eine Pflicht zur Rechnungstellung über das nationale E-Rechnungs-System ("Krajowy System e-Faktur", KSeF) vorsieht. Dabei ist eine stufenweise Einführung während des Jahres 2026 vorgesehen – sowohl für Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze erbringen, als auch solche, die steuerfreie Umsätze erbringen.
Die E-Rechnungspflicht soll nach derzeitigem Stand (nur) in Polen ansässige Unternehmer treffen, nicht aber solche, die dort lediglich steuerlich erfasst sind.
In einem ersten Schritt wird die E-Rechnungs-Pflicht ab dem 1. Februar 2026 für größere Unternehmen verbindlich (Umsätze einschließlich Steuer i.H.v. mehr als 200 Millionen Złoty, ca. 57.782.000 Euro). Die meisten anderen Unternehmer folgen zum 1. April 2026 – mit Ausnahme von Mikrounternehmern, deren einzelne Rechnungen 450 Złoty (ca. 104 Euro) nicht übersteigen und deren Umsatz 10.000 Złoty (ca. 2.300 Euro) im Monat nicht übersteigt, denen Zeit bis zum 30. September 2026 eingeräumt wird. Besondere Fristen gelten zum Beispiel für durch Registrierkassen erstellte Rechnungen (bis 31. Juli 2026), außerdem muss offenbar der Anforderung, die KSeF-Nummer bei Zahlungen auf mit E-Rechnung berechnete Beträge (einschließlich derer, die dem Split-Payment-Mechanismus unterliegen) auszuweisen, erst nach dem 31. Juli 2026 nachgekommen werden. Daneben sind im Gesetzesentwurf eine Anzahl weiterer Änderungen und Innovationen vorgesehen, so soll es auf Antrag möglich sein, die E-Rechnungen mit Attachments zu versenden, die integraler Teil der E-Rechnungen werden.
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