Ausgabe 10, Oktober 2024
Umsatzsteuer-Newsletter
Inhaltsübersicht
Vom Europäischen Gerichtshof
Aufladung eines Elektroautos als Kommissionsgeschäft
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das Aufladen eines Elektroautos an den Ladestellen eines Betreibers keine bloße Finanzierungsleistung, wenn die dem Wagennutzer vom Mittler überlassene Karte und App keine Zahlungsinstrumente sind, sondern dem Zweck dienen, die Ladestelle freizuschalten. Im vorliegenden Fall kam es daher nicht zu einer Direktlieferung der Elektrizität durch den Ladestellenbetreiber an den Wagennutzer, sondern zu einem Kommissionsgeschäft mit dem Mittler als Kommissionär.
Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung für Subunternehmer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erneut mit einem Sachverhalt befasst, in dem ein Unternehmer einen zuvor von ihm erworbenen Gegenstand unentgeltlich einem Dritten überlässt. Sofern der Dritte diesen Gegenstand für den Zweck einer Leistung an den Unternehmer einsetzt, kann ein Vorsteuerabzug in Betracht kommen.
Aus der Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2024 – Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens
Der Bundestag hat am 18. Oktober 2024 den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss geänderten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 angenommen. Gegenüber früheren Entwürfen wurde eine Anzahl umsatzsteuerlicher Vorschriften geändert.
Aus der Rechtsprechung
Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Auffassung, dass die Lieferung von Strom durch den Vermieter an die Mieter als steuerpflichtige selbstständige Hauptleistung gelten kann. Das eröffnet die Möglichkeit zum Abzug damit zusammenhängender Vorsteuerbeträge.
Aus der Finanzverwaltung
BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung
Durch das Wachstumschancengesetz wurde zum Jahr 2025 ein verbindlicher Standard für elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) eingeführt, der für alle Leistungen gilt, die zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern (B2B) erbracht werden. Während für die aktive Rechnungstellung gestaffelte Übergangsfristen gelten, besteht eine Verpflichtung zur Entgegennahme von Rechnungen im vorgeschriebenen Format bereits ab dem 1. Januar 2025. Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Juni 2024 den Entwurf eines Schreibens vorgestellt hatte, ist nun das finale Schreiben veröffentlicht worden.
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