Aus dem Ausland
Slowenien: Gesetzentwurf zur elektronischen Rechnungstellung
Die slowenische Steuerbehörde hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, in dem eine Regelung für die elektronische Rechnungstellung unter Unternehmern (B2B) vorgeschlagen wird. Die Umsetzung ist derzeit zum 1. Juni 2026 vorgesehen.
Während für Transaktionen an Endverbraucher grundsätzlich auch weiterhin eine Papier- oder PDF-Rechnung zulässig sein soll, soll bei Transaktionen an andere Unternehmer für Rechnungen (einschließlich Gutschriften, Belastungsanzeigen, elektronische Bestellungen und gleichwertige Verkaufsdokumente) künftig eines der folgenden Formate vorgeschrieben sein: • e-SLOG, ein von der slowenischen Handelskammer entwickelter nationaler Standard, • die harmonisierte europäische Norm EN 16931 oder • eine von beiden Parteien vereinbarte internationale Norm. Es ist vorgesehen, dass Aussteller und Empfänger elektronischer Rechnungen diese Rechnungen binnen acht Tagen nach Ausstellung oder Erhalt direkt oder über Dienstleister im e-SLOG-Format an die Steuerbehörde weiterleiten. Dazu soll im Fall von Rechnungen, die selbst nicht dem e-SLOG-Format entsprechen, eine Konvertierung nötig sein. Das soll auch für grenzüberschreitende Transaktionen gelten, wobei offenbar selbst Rechnungen in Zusammenhang mit Exporten und Importen zu melden sein sollen. Es handelt sich bislang lediglich um einen Entwurf, der im weiteren Verfahren noch Änderungen erfahren kann.
© 2017 - 2024 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.