Aus dem Ausland
Schweiz: Pläne zu elektronischen Plattformen und zur Anpassung des MwSt-Satzes
Die Eidgenössische Steuerverwaltung bereitet eine Änderung des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes zum 1. Januar 2025 in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung der Lieferung von Waren über Online-Plattformen vor. Außerdem soll der Regel-Mehrwertsteuersatz zur Finanzierung des Rentensystems weiter ansteigen.
Anlässlich einer Praxiskonsultation hat die Eidgenössische Steuerverwaltung am 9. Juli 2024 einen „Entwurf Praxisanpassungen revMWSTG“ zum Thema der elektronischen Plattformen veröffentlicht. Dem Entwurf zufolge sollen Plattformen (elektronische Schnittstellen, die online direkte Kontakte zwischen mehreren Personen ermöglichen mit dem Ziel, eine Lieferung oder Dienstleistung zu erbringen) künftig unter bestimmten weiteren Voraussetzungen die Mehrwertsteuer auf die von ihnen ermöglichten Verkäufe schulden. Im Ergebnis soll das Schweizer Recht dem EU-Recht angenähert werden, das solche Regelungen bereits seit 2021 kennt. Vorgesehen ist derzeit eine Umsetzung zum 1. Januar 2025. Es sollte beachtet werden, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt, der noch zahlreichen Änderungen unterliegen kann.
Nachdem der Regel-Mehrwertsteuersatz erst zum 1. Januar 2024 von 7,7 % auf 8,1 % angehoben worden war, plant der Bundesrat infolge einer erfolgreichen Volksabstimmung zugunsten der Auszahlung einer 13. Monatsrente zur Gegenfinanzierung eine weitere Anhebung von 8,1 % auf 8,5 %. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor, er wird aber für den Herbst 2024 erwartet. Ein konkretes Datum der Steuersatzerhöhung wurde nicht mitgeteilt, der Pressemitteilung des Bundesrats ist aber zu entnehmen, dass eine Beratung der Vorlage durch das Parlament unter anderem in der Frühlingssession 2025 und eine Auszahlung der Rente ab 2026 erfolgen soll.
Fundstellen
Entwurf Praxisanpassungen revMWSTG zu elektronischen Plattformen vom 9. Juli 2024 (auch in englischer Sprache);
Medienmitteilung des Bundesrats „13. AHV-Rente: Bundesrat beschliesst Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung“ vom 14. August 2024
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