Aus dem Ausland
Belgien: elektronische Rechnungen ab 2026
Am 11. Juli 2024 hat der Föderale Öffentliche Dienst für Finanzen Näheres zur anstehenden Einführung einer strukturierten elektronischen Rechnungstellung in Belgien veröffentlicht. Die Information betrifft die Rechnungstellung an andere Unternehmer (B2B) und an Endverbraucher (B2C).
Die Verpflichtung zur strukturierten elektronischen Rechnungstellung an andere Unternehmer wurde zum 1. Januar 2026 gesetzlich festgeschrieben. Sie gilt für die meisten Fälle, in denen Unternehmer Leistungen an andere Unternehmer erbringen. Ausnahmen betreffen zum Beispiel insolvente Steuerpflichtige, Steuerpflichtige ohne feste Niederlassung in Belgien sowie Unternehmen, die ausschließlich bestimmte steuerbefreite Umsätze tätigen (diese sind auch von der Verpflichtung zum Empfang solcher Rechnungen entbunden; auch davon abgesehen müssen Rechnungen über nach diesen Vorschriften steuerbefreite Leistungen weder ausgestellt noch akzeptiert werden). Die strukturierte Rechnungstellung an oder von Unternehmern in anderen Ländern ist nicht verbindlich, es sei denn, der Empfänger hat zugestimmt – eine Registrierung des Empfängers im Peppol-Netzwerk soll aber als Zustimmung gelten.
Bis zum 31. Dezember 2025 können Steuerpflichtige sowohl elektronische Rechnungen (was der Zustimmung des Empfängers bedarf) als auch Papierrechnungen verwenden. Ab dem 1. Januar 2026 wird jedoch ‒ abgesehen von den oben angesprochenen Ausnahmen ‒ die strukturierte elektronische Rechnung für Transaktionen zwischen in Belgien für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmen verbindlich. Die Struktur der ab 2026 ausgestellten elektronischen Rechnungen basiert auf dem Format EN 16931, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Alternative elektronische Rechnungsformate sind zulässig, wenn sie in den Rahmen der EN 16931 konvertierbar sind und der Empfänger zustimmt.
Die Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen über Leistungen an Endverbraucher für deren privaten Gebrauch, es sei denn, der Verbraucher stimmt zu ‒ auch hier soll eine Registrierung im Peppol-Netzwerk eine Zustimmung darstellen. Einfache elektronische Rechnungen sowie Papierrechnungen bleiben für B2C-Transaktionen zulässig. Besondere Regeln gelten bereits seit dem Jahr 2024 für die Abrechnung gegenüber öffentlichen Einrichtungen (B2G).
Fundstelle
Seite zu elektronischen Rechnungen im Webauftritt des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Finanzen mit Zusammenfassung
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