Aus dem Ausland
Spanien: Beabsichtigte Einführung einer E-Invoice-Lösung
Die spanische Regierung hat der EU-Kommission Pläne vorgelegt, für die Rechnungstellung zwischen Unternehmern eine verbindliche elektronische Rechnungstellung vorzuschreiben.
Für den Zeitplan der Einführung wird zwischen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als acht Millionen und solchen von weniger als acht Millionen Umsatz unterschieden. Erstere haben den neuen Anforderungen zwölf Monate nach der Verkündung des betreffenden Rechtsakts nachzukommen und in den darauffolgenden zwölf Monaten den Rechnungsempfängern (mit gewissen Ausnahmen) parallel zur elektronischen Rechnungstellung ein PDF-Dokument zu übermitteln, das die Lesbarkeit der Rechnungen gewährleisten soll. Letztere haben die Anforderungen 24 Monate nach Verkündung zu erfüllen.
Es wird eine „Lösung für die öffentliche elektronische Rechnungstellung“ angeboten, die sowohl den manuellen als auch automatisierten Download von Rechnungen für Rechnungsaussteller, Rechnungsempfänger und bestimmte Dritte ermöglicht. Daneben sollen (zumindest teilweise) auch private Lösungen möglich sein. Die Rechnungsempfänger haben dem Aussteller binnen einer Frist von vier Kalendertagen (ohne Samstage, Sonntage und nationale Feiertage) Informationen zum Rechnungsstatus zu übermitteln, namentlich, ob die Rechnung kaufmännisch akzeptiert oder zurückgewiesen wird, sowie die vollständige Zahlung nicht zurückgewiesener Rechnungen samt effektivem Zahlungsdatum. Diese beiden Statusmeldungen sind auch an die „öffentliche Lösung“ zu übermitteln. Wird die Rechnung nicht zurückgewiesen und folgt keine Korrekturrechnung, gilt die Rechnung als akzeptiert. Zusätzlich können weitere Statusmeldungen erfolgen, wie etwa teilweise Akzeptanz oder Zurückweisung der Rechnung, Teilzahlungen mit Zahlbetrag und Datum sowie Abtretung der Rechnung an einen benannten Dritten zur Zahlung oder zum Zahlungseinzug. Unternehmern mit einem Umsatz von weniger als acht Millionen Euro wird für die Übermittlung von Statusmeldungen eine Übergangszeit eingeräumt.
Fundstelle
Anzeige des Entwurfs eines Königlichen Erlasses im Webauftritt der EU-Kommission
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