Aus dem Ausland
Luxemburg: Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens
Luxemburg hat zum Stichtag 1. Januar 2024 für eine Reihe betrugsanfälliger Produkte den Übergang der Steuerschuldnerschaft angeordnet.
Für Transaktionen im Wert von mehr als 10.000 Euro kommt es zu einem Übergang der Steuerschuldnerschaft für die Mehrwertsteuer auf Mobiltelefone, integrierte Schaltkreise vor Einbau in einen zum Endverbrauch vorgesehenen Gegenstand, Spielekonsolen, Tabletcomputer, Laptops, Kopfhörer sowie auf bestimmte unverarbeitete oder halb verarbeitete Metalle (gemäß näherer Bestimmung anhand der Kombinierten Nomenklatur). Gegenstände, die der Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten oder für Anlagegold unterfallen, sind nicht erfasst.
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