Aus dem Ausland
Lettland: Geplante Einführung einer E-Rechnung
Lettland plant für das Jahr 2025 die Einführung eines Systems, das neben elektronischen Beleg- und Frachtdokumenten auch eine verbindliche elektronische Rechnungstellung vorsieht – und zwar sowohl für Leistungen an Unternehmer als auch an öffentliche Einrichtungen.
Für diese Neuerung, die sich auf in Lettland steuerbare Leistungen erstreckt, ist eine (soweit ersichtlich noch ausstehende) Ermächtigung der EU erforderlich, von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie abzuweichen. Geplant ist die verbindliche Verwendung (Ausstellung, Versendung und Empfang) elektronischer Rechnungen insbesondere für lettische und in Lettland umsatzsteuerlich erfasste ausländische Unternehmer. Als Standard für die E-Rechnung ist Peppol (Pan-European Public Procurement Online) vorgesehen, womit sich Lettland an bestimmten EU-Standards ausrichtet. Eine Rechnungstellung in anderen Formaten wie etwa Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen wird nicht mehr zulässig sein, soweit die geplante E-Rechnungstellungspflicht reicht. Die legislative Umsetzung stand zuletzt aber noch aus.
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