Aus dem Ausland
Rumänien: Steuersatzerhöhun-gen für zahlreiche Leistungen
Rumänien unterwirft zum 1. Januar 2024 zahlreiche Waren und Dienstleistungen einem höheren Steuersatz als bislang.
Einige Beispiele: Von 9 auf 19 Prozent steigt der Steuersatz für die Lieferung von alkoholfreiem Bier und bestimmten Lebensmitteln mit Zuckerzusatz, von 5 auf 9 Prozent erhöht sich der Steuersatz unter anderem für die Lieferung bestimmter hochwertiger Lebensmittel sowie für die Lieferung von Gebäuden für sozialen Wohnraum (für welche jedoch Übergangsregelungen vorgesehen sind), für bestimmte Lieferungen bzw. Installationen von Solaranlagen, Heizpumpen und weitere Anlagen, für den Zutritt zu bestimmten Freizeitparks, zu Messen, Ausstellungen, Kinos, kulturellen Veranstaltungen, sofern nicht eine Steuerbefreiung greift, sowie zu Sportveranstaltungen.
Von 5 auf 19 Prozent steigt der Steuersatz unter anderem für die Nutzung bestimmter Sportanlagen (sofern nicht steuerbefreit) oder für kabelgestützte Personenbeförderungen (z. B. Sessellifte und Skilifte) sowie bestimmte weitere Personenbeförderungen, die zu touristischen oder Freizeitzwecken erfolgen. Eine Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzugsrecht wird für bestimmte Lieferungen abgeschafft, darunter bestimmte Dienstleistungen an Krankenhäuser und Lieferungen, Anpassung, Reparatur, Vermietung und Leasing medizinischer Geräte, Vorrichtungen usw.; nur für Leistungen an bestimmte Non-Profit-Organisationen soll sie beibehalten werden.
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