Aus dem Ausland
Norwegen: neue Regelungen für den E-Commerce ab 2024
Zum 1. Januar 2024 führt Norwegen zusätzliche Pflichten für nach dem vereinfachten Verfahren registrierte ausländische Unternehmer ein.
Bereits 2020 wurden Sonderregelungen für den E-Commerce eingeführt: Demnach sind in Norwegen nicht ansässige Verkäufer (einschließlich elektronischer Marktplätze) verpflichtet, sich in Norwegen zu registrieren und für den Verkauf von Waren mit einem Wert von weniger als 3.000 norwegischen Kronen (NOK) die lokale Mehrwertsteuer abzuführen, sofern der Gesamtumsatz in Norwegen in einem beliebigen Zwölfmonatszeitraum 50.000 NOK übersteigt. Für in Norwegen nicht ansässige Verkäufer gibt es ein vereinfachtes Registrierungs- und Meldesystem mit der Bezeichnung VOEC (VAT on E-Commerce). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Lieferanten, die im Rahmen des vereinfachten Systems registriert sind, ihre VOEC-Nummer digital an den Unternehmer übermitteln, der die Ware befördert. Zudem wird die vorübergehende Befreiung von der Zollanmeldung für Sendungen im Wert von unter 350 NOK abgeschafft. Die Steuerverwaltung hat ein neues VOEC-Portal entwickelt, mit dem Meldungen in einfacherer Weise abgegeben werden können. Über dieses Portal müssen sich betroffene Unternehmer ab dem 1. Januar 2024 registrieren und die Mehrwertsteuer anmelden.
Fundstelle
"VOEC"-Seite im Webauftritt der norwegischen Finanzbehörden
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