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Aktuelle steuerrechtliche Informationen und Entwicklungen
Juni 2026

Evaluation der Investmentsteuerreform: Haupterkenntnisse des Abschlussberichts
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Abschlussbericht zur Evaluation der Investmentsteuerreform vorgelegt, um die Zielerreichung der Neuregelungen ab 2018 zu überprüfen. Der Bericht stützt sich auf zwei wissenschaftliche Gutachten sowie die praktischen Erfahrungen der Finanzverwaltung.
Teilfreistellungssätze führen zu Überkompensation
Die Gutachter stellten fest, dass die gesetzlichen Teilfreistellungssätze nach § 20 InvStG insbesondere bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern zu einer steuerlichen Überkompensation der Vorbelastung führen. Trotz dieser analytisch nachgewiesenen Abweichungen enthält der Evaluationsbericht des BMF jedoch keine Empfehlung zu einer gesetzlichen Anpassung der Sätze.
Wirksame Verhinderung von Steuergestaltungen
Die Reform verhindert Steuersparmodelle grundsätzlich wirksam. Insbesondere § 36a EStG beugt Cum/Cum-Gestaltungen effektiv vor, da im Nachgang keine neuen Missbrauchsfälle gemeldet wurden. Einzelne verbleibende Gestaltungsspielräume wurden bereits durch Gesetzesänderungen geschlossen, wie etwa beim Missbrauch der Nachweismöglichkeit nach § 20 Absatz 4 InvStG, bei Nießbrauchsgestaltungen sowie durch die Einführung einer Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile.
Steuervereinfachung und Erfüllungsaufwand
Während die Reform bei Publikumsfonds im Massenverfahren zu einer spürbaren administrativen Vereinfachung führte, stieg die Komplexität bei Spezial-Investmentfonds an. Die Nachmessung zeigt jedoch eine deutliche Verringerung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft, wobei auch die neue elektronische Feststellungserklärung nach § 51 InvStG positiv zur Entlastung beiträgt.
Fondsstandort Deutschland stabil
Der Fondsstandort Deutschland verzeichnete im Untersuchungszeitraum ein stabiles, durch Spezialfonds getriebenes Wachstum des Gesamtvermögens. Ein signifikanter Einfluss der Investmentsteuerreform auf das Verhalten der Marktteilnehmer oder die Standortattraktivität konnte dabei nicht festgestellt werden.
Einordnung und Auswirkungen der Evaluation
Die Finanzverwaltung scheint generell zufrieden mit dem Ergebnis der Investmentsteuerreform zu sein. Identifizierte Einzelprobleme wurden zwischenzeitlich behoben. Mit grundlegenden Änderungen am Investmentsteuergesetz ist in absehbarer Zeit somit nicht zu rechnen.
Lediglich bezüglich § 20 Abs. 6 Satz 9 EStG, der eine Steuerfreistellung in Höhe von 15 % auf die Unterschiedsbeträge aus Investmenterträgen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen vorsieht, gibt es Überlegungen, diese Regelung abzuschaffen. Dies wird aus Sicht der Finanzverwaltung mit einer identifizierten wirtschaftlichen Überkompensation aus der Teilfreistellung begründet. Eine etwaige Streichung der Regelung könnte damit zu Prozessanpassungen auf Seiten der Versicherungswirtschaft bzw. zu einer – im Vergleich zur aktuellen Rechtslage – Schlechterstellung der Kunden von fondsgebundenen Lebensversicherungen führen. Insoweit sollten die kommenden Entwicklungen sowohl aus Kunden- als auch aus Sicht der Versicherungswirtschaft eng verfolgt werden.

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