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Die Reform zielt darauf ab, ELTIFs durch neue Anreize und Vereinfachungen besser am Markt zu etablieren.
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ELTIF 2.0: Aufschwung für European Long-Term Investment Funds?
Bisher genossen die European Long-Term Investment Funds nur begrenzte Beliebtheit. Mit der am 10. Januar 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2023/606 soll sich dies nun ändern.
ELTIFs im Rückblick
European Long Term Investment Funds (ELTIFs) wurden mit der EU-Verordnung 2015/760 vom 29. April 2015 eingeführt. Sie sind darauf ausgelegt, Kapital langfristig in illiquide Privatmarktanlagen wie Private Equity und Private Debt, Venture-Capital-Beteiligungen, langfristige Infrastrukturprojekte sowie Immobilien zu investieren. Dadurch soll der europäische Wirtschaftsraum gestärkt und das nachhaltige Wachstum in Europa gefördert werden. Gleichzeitig erhalten institutionelle Anleger wie auch semi-professionelle Anleger und Kleinanleger:innen die Möglichkeit, in oft mit börsennotierten Aktien gering korrelierte Sachwerte zu investieren sowie in kleine und mittelgroße Unternehmen, die sich auf innovative Weise den Problemen unserer Zeit wie der unzureichenden Digitalisierung oder der Dekarbonisierung widmen. Zusätzlich können ELTIFs in ganz Europa vertrieben werden, ohne in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union erneut eine Registrierung erhalten zu müssen, was den Vertrieb vereinfachen soll. Trotzdem spielen ELTIFs bisher am Markt nur eine untergeordnete Rolle und die Anzahl der Neuauflagen blieb hinter den Erwartungen des Regulators zurück. Aus diesem Grund wurde eine Reform des ELTIF-Regimes notwendig.
Was ist neu an ELTIF 2.0?
Mit der am 10. Januar 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2023/606 wurden einige Regeln gelockert, die ELTIFs attraktiver machen sollen. Die wichtigsten Modifikationen des sehr umfangreichen Katalogs an neu gefassten Anforderungen stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Besonders für Kleinanleger:innen wurde der Zugang zu ELTIFs vereinfacht. Nach der alten Verordnung durften ELTIFs bei Kleinanleger:innen mit einem Anlageportfolio von weniger als 500.000 Euro nur maximal zehn Prozent des Anlageportfolios ausmachen. Außerdem mussten mindestens 10.000 Euro in ELTIFs investiert werden. Diese Grenzen wurden aufgehoben, sodass Privatanleger:innen nun frei in ELTIFs investieren können.
Zusätzlich wurden einige Begrenzungen bezüglich der zulässigen Anlagevermögenswerte gelockert. ELTIFs dürfen nun beispielweise zusätzlich in neue Anlageklassen wie Green Bonds und verbriefte Vermögenswerte investieren. Sachwerte mussten bisher einen Mindestwert von 10.000.000 Euro aufweisen, um von einem ELTIF erworben werden zu dürfen. Nach der EU-Verordnung 2023/606 besteht dieser Schwellenwert nicht mehr. Die neue Verordnung ermöglicht auch erstmalig Dachfonds-Strategien für ELTIFs, solange es sich bei den Zielfonds um EU Alternative Investment Funds handelt. Durch die Neuerungen kommt nun eine größere Zahl von Vermögenswerten als Investment infrage, wodurch eine stärkere Diversifikation des Anlageportfolios möglich ist. Falls eine Anlagestrategie allerdings gezielte Investments in wenige ausgewählte Vermögenswerte vorsieht, ist auch dies leichter umsetzbar, da einzelne Vermögenswerte nun maximal 20 Prozent des Gesamtportfolios ausmachen dürfen statt zuvor 10 Prozent. Bei ELTIFs, die nur an professionelle Anleger vertrieben werden, finden die Regelungen des Art. 13 Abs. 2 bis 4 der EU-Verordnung 2023/606 keine Anwendung, sodass hier sogar Ein-Asset-Fonds möglich sind. Insgesamt sind ELTIFs nun grundsätzlich freier in der Gestaltung ihrer Investmentstrategie. Auch das Liquiditätsmanagement wurde vereinfacht, da nun illiquide Anlageklassen nur noch mindestens 55 Prozent statt zuvor 70 Prozent des Portfolios von ELTIFs ausmachen müssen, und auch offene Fondsstrukturen sind nun unter gewissen Bedingungen zulässig.
Resonanz am Markt und Ausblick
Seit Einführung wurden bis zum 31. Dezember 2023 europaweit insgesamt 95 ELTIFs registriert und 85 davon am Markt vertrieben. Klar bevorzugter Standort für die Auflage von ELTIFs ist Luxemburg, gefolgt von Frankreich, Italien und Spanien. In den restlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden bisher keine ELTIFs registriert. Insgesamt konnten sich ELTIFs seit ihrer Einführung im Jahr 2015 also nur in geringem Maße am Markt etablieren.

Abb. 1: Registrierte ELTIFs je Aufsichtsbehörde (Datenstand 31.12.2023)
Quelle: Scope Fund Analysis GmbH (Hrsg.), Europäische ELTIF-Studie − Marktentwicklung und Perspektiven, 2024, https://www.scopeexplorer.com/files/get/?name=news.ReportFile/bytes/filename/mimetype/Scope_ELTIF-Studie_2024_1305.pdf.
Auch die Neuauflagen bleiben bisher hinter den Erwartungen zurück. Im Jahr 2022 war das Wachstum der neuen ELTIFs erstmalig rückläufig und nach aktuellem Datenstand konnte der im Jahr 2021 erreichte Höchststand der Anzahl neu aufgelegter ELTIFs in keinem der nachfolgenden Jahre übertroffen werden. Die ausbleibende Erholung des Wachstums im Jahr 2023 könnte allerdings darauf zurückzuführen sein, dass das Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/606 abgewartet wurde.

Abb. 2: Anzahl neuer ELTIFs je Kalenderjahr (Datenstand 31.12.2023)
Quelle: Scope Fund Analysis GmbH (Hrsg.), Europäische ELTIF-Studie − Marktentwicklung und Perspektiven, 2024, https://www.scopeexplorer.com/files/get/?name=news.ReportFile/bytes/filename/mimetype/Scope_ELTIF-Studie_2024_1305.pdf.
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Angesichts der derzeit schwierigen europäischen Wirtschaftslage und des sehr dynamischen Marktumfelds bleibt abzuwarten, ob die durch die regulatorische Reform ausgelösten Vereinfachungen und Anreize ausreichen, um ELTIFs besser am Markt zu etablieren. Aufgrund der leichteren Zugänglichkeit für Kleinanleger:innen und der höheren Flexibilität in der Auswahl der Investments wird immerhin eine Belebung des ELTIF-Markts erwartet.

Timothy Bauer, WP ist Manager im Bereich Assurance Solutions von PwC am Standort Frankfurt am Main.

Fabian Sinnhöfer ist Senior Associate im Bereich Assurance Solutions von PwC am Standort Frankfurt am Main.

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