Regulatorischer Radar
Wichtige Änderungen durch die Kassensicherungsverordnung – Was Händler und Konsumgüterhersteller wissen müssen
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) soll Manipulationen an elektronischen Kassensystemen verhindern und Steuerhinterziehung reduzieren. Seit ihrem Inkrafttreten sind zahlreiche regulatorische Änderungen relevant, die insbesondere für Händler und Konsumgüterhersteller von Bedeutung sind.
Regulatorische Änderungen im Überblick
Die KassenSichV verlangt, dass alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind. Alle Kassensysteme müssen seit dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein. Übergangsregelungen für nicht aufrüstbare Kassensysteme endeten am 31. März 2021. Weiterhin sind Händler seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg auszustellen, unabhängig vom Betrag des Kaufs. Zudem müssen alle Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldung umfasst die Art und Seriennummer des Kassensystems sowie die eingesetzte TSE. Alle gespeicherten Daten müssen zehn Jahre revisionssicher aufbewahrt werden.
Handlungsbedarf für Händler und Konsumgüterhersteller
Händler müssen einige Maßnahmen ergreifen, um den neuen Anforderungen der KassenSichV gerecht zu werden. Zunächst sollten sie überprüfen, ob ihre Kassensysteme TSE-fähig sind. Falls dies nicht der Fall ist, ist eine Umstellung auf TSE-konforme Systeme notwendig. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die TSE ordnungsgemäß installiert und zertifiziert ist. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter zur richtigen Handhabung der neuen Kassensysteme und zur Belegausgabe geschult werden, um Fehler und daraus resultierende Strafen zu vermeiden. Des Weiteren müssen alle Kassensysteme fristgerecht beim Finanzamt gemeldet werden und die entsprechenden Nachweise bereitgehalten werden. Schließlich ist es notwendig, ein System zur sicheren Speicherung und Archivierung der Kassendaten zu implementieren, um die Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.
Auch Konsumgüterhersteller sollten die Auswirkungen der KassenSichV beachten. Sie sollten sicherstellen, dass ihre eigenen Verkaufsstellen konform sind und dass alle Kassensysteme den Anforderungen der KassenSichV entsprechen. Es ist ratsam, die Handelspartner über die neuen Anforderungen zu informieren und Unterstützung bei der Umsetzung anzubieten, um sicherzustellen, dass die Produkte in einem rechtskonformen Umfeld verkauft werden. Darüber hinaus sollten bestehende Verträge mit Handelspartnern überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Einhaltung der KassenSichV sicherzustellen.
Die Kassensicherungsverordnung stellt Händler und Konsumgüterhersteller vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch die Chance, durch transparente und sichere Kassensysteme das Vertrauen der Kunden zu stärken. Es ist unerlässlich, die notwendigen technischen Anpassungen vorzunehmen und die neuen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Händler und Konsumgüterhersteller sollten die regulatorischen Änderungen als Anlass nehmen, ihre internen Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. So stellen sie sicher, dass sie gesetzeskonform und kundenfreundlich agieren.

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