Bauindustrie im Fokus
Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD): Ab 2030 wird emissionsfrei gebaut
Die Jahreszahl hört sich erst einmal erschreckend nach »morgen« an. 2030. Das ist nicht mehr lang. Sechs Jahre. Dann, so die geänderte Gebäuderichtlinie der EU (Energy Performance of Buildings Directive, kurz: EPBD), werden emissionsfreie Neubauten Pflicht. Für öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und Verwaltungsgebäude gilt dies sogar zwei Jahre früher.
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Was sind die konkreten Inhalte der EPBD?
❗️ Zunächst werden einheitliche Energieeffizienzklassen mit entsprechend daran geknüpften Vorgaben (Klasse D für Wohngebäude ab 2033 auf einer Skala von A (Null-Emissions-Gebäude) bis G (für die 15 Prozent mit der schlechtesten Energieeffizienz) in der EPBD vorgesehen.
❗️ Anstatt einer konkreten individuellen Sanierungspflicht für Wohngebäude gibt es in der im Frühjahr verabschiedeten Richtlinie jetzt allerdings nur noch eine allgemeine Forderung an die EU-Mitgliedstaaten zur Senkung der Energieverbräuche.
❗️ Hierzu wurden folgende Werte festgelegt: Im Schnitt soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden in der EU bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken (Referenzjahr 2020).
❗️ Bei den Nicht-Wohngebäuden sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. Für Nicht-Wohngebäude entspricht dies also durchaus einem faktischem Sanierungsauftrag.
Der generelle Sanierungszwang auf EU-Ebene ist somit erst einmal vom Tisch.
Anzumerken ist aber, dass Hausbesitzer in Deutschland unter bestimmten Bedingungen schon heute Sanierungspflichten unterliegen – mit einer Fülle von Ausnahmeregelungen.
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