Bauindustrie im Fokus
Praktische Umsetzungsprobleme bei der Implementierung der neuen CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) soll bis Ende 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben mussten, sind für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtet, einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufzustellen. Ab 2025 ergibt sich dann eine deutliche Ausweitung des Anwenderkreises, da auch alle im Sinne der Richtlinie großen Unternehmen (hier gelten die gleichen Größenkriterien wie im HGB) berichtspflichtig werden. Der Nachhaltigkeitsbericht muss mit begrenzter Sicherheit durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Dies macht neue Strukturen, eine bessere Datenqualität und -nutzung sowie nicht zuletzt ein Problembewusstsein in den Entscheidungsebenen der Unternehmen notwendig.

Umfang neuer Prozessstrukturen
Der erweiterte Berichtsumfang macht es erforderlich, bestehende Prozessstrukturen zur Ermittlung von Nachhaltigkeitsdaten grundlegend zu überdenken. Mit anderen Worten: Unternehmen, die bisher noch nicht der NFRD unterlagen, müssen sich ab 2025 ganz neu aufstellen.
Insbesondere für Bauunternehmen, die Primärrohstoffe wie Wasser, Sand, Kies, Steine oder Holz in der Wertschöpfungskette verarbeiten, sind viele ESRS-Standards im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wesentlich und insofern berichtspflichtig.
Dabei laufen derzeit noch zu viele Datenermittlungsprozesse, überwiegend manuell und tendenziell fehler(be)haft(e)t ab. Sie müssen künftig zur Bewältigung des immensen Datenaufkommens werden. Die aufwendige Umstellung der bestehenden Prozessstrukturen erfordert einen bisher nicht gekannten Transformationsprozess, der rechtzeitig angestoßen werden muss.


Tone at the top
In unseren Gesprächen mit betroffenen Unternehmen stellen wir immer wieder fest, dass viele Entscheidungsträger den deutlich gestiegenen Berichtsumfang, die Vielfalt an Informationen sowie den Aufwand zur Implementierung erforderlicher Prozesse schlicht unterschätzen. Der Aufbau von personellen Ressourcen erfolgt entsprechend langsam, bestehendes Personal wird zu spät weitergebildet. Wir sind der Meinung: Der Tone at the top muss stimmen. Die Führungsebene muss ein Bewusstsein für die Bedeutung der der neuem Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickeln und diese auch artikulieren, damit sie im Unternehmen eine ähnliche oder gar gleich hohe Aufmerksamkeit genießt wie die „klassische“ Finanzberichterstattung.

Neue Anforderungen an die Datenqualität
Die Anforderungen an die Qualität von Nachhaltigkeitsdaten steigen aufgrund der Prüfungspflicht deutlich. Bisher wurden Nachhaltigkeitsdaten oft manuell aus verschiedenen IT-Systemen zusammengeführt. Oft genügen diese Systeme nicht den typischen Anforderungen wie Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit. Doch die Zeit drängt: Um die verpflichtende Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts wirtschaftlich durchführen zu können, ist es jetzt unerlässlich, entsprechende IT-Systeme für Nachhaltigkeitsdaten zu implementieren.

Ausblick
Die aktuell laufenden Beratungs- und Prüfungsprojekte zeigen vielfältige Probleme bei der Umsetzung der CSRD-Berichtserfordernisse. Vor allem binden sie sehr viele personelle Ressourcen im Implementierungsprozess – sowohl auf Unternehmensseite als auch auf Berater- bzw. Prüferseite.
Die EU-Kommission schätzt, dass, ab 2025 etwa 15.000 deutschen Unternehmen erstmals berichts- und prüfungspflichtig werden. Wenn sie eingeschränkte und oder gar versagte Prüfungsvermerke vermeiden wollen, müssen sie die aufgezeigten Probleme im Implementierungsprozess rechtzeitig identifizieren und lösen.

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